Widerspruch: Amtsangemessenheit der Besoldung
Wer Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen möchte, muss dies bis zum 31.12.2023 erledigen. Einen entsprechenden Musterbrief an das NLBV, Postfach 2520, 21315 Lüneburg findest du in unserem Downloadbereich oder klicke hier.
Weitere Informationen findest du auf unserer GEW Landesseite.